Berufshaftpflicht für Ärzte

Selbst dem erfahrensten Mediziner kann im Laufe seiner Tätigkeit ein Missgeschick unterlaufen. Einmal falsch gehandelt, einmal falsch entschieden und die Folgen können verheerend sein – finanziell und juristisch.

In den letzten Jahren sind Schadensersatzforderungen gegen Ärzte erheblich gestiegen. Nicht nur die Anzahl, auch die Höhe der Forderungen nimmt zu: Mittlerweile zählen sie zu den teuersten Versicherungsschäden überhaupt.

Dafür gibt es mehrere Gründe:

Die Arbeitsbedingungen der Berufsgruppe haben sich verschärft. Höchstbelastungen gehören häufig zum Arbeitsalltag – und gerade dann lassen sich Fehler nicht ausschließen. Hinzu kommt die zunehmende Klagebereitschaft von Patienten sowie steigende Regressforderungen der Krankenversicherer. Erkennbar ist auch der Trend zur Haftungsverschärfung und eine inzwischen sehr patientenfreundliche Rechtsprechung.

Etwa jede zweite Klage gegen einen Mediziner hat Erfolg. Eine Berufshaftpflicht stärkt Ihnen den Rücken und lässt Sie nicht im Regen stehen, wenn Patienten zu Anspruchstellern oder Klägern werden.

Hinterlassen Sie uns Ihre Nummer - wir rufen Sie an!

Diese Versicherung ist für Ärzte aller Fachrichtungen ein absolutes Muss. 

Sie ist im Heilberufe-Kammergesetz für alle Ärzte vorgeschrieben, die ihren Beruf ausüben.

Auch für angestellte Ärzte und solche im Ruhestand kann sich ein eigenes Restrisiko ergeben, weshalb hier grundsätzlich ebenfalls Versicherungsbedarf besteht.

Versichert ist die gesetzliche Haftung, die aus den Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnissen Ihrer versicherten Praxis entstehen kann.

Steht die Verpflichtung zum Schadenersatz fest, leistet die Berufshaftpflichtversicherung Entschädigungszahlungen stets bis zur Höhe des entstandenen Schadens, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.
Für einige Risiken gibt es separat im Vertrag festgelegte Deckungssummen und ggf. Selbstbeteiligungen.
Die Prüfung, ob es eine rechtliche Grundlage für die Forderungen eines Anspruchstellers gibt, ist eine weitere wesentliche Funktion der Berufshaftpflicht („Abwehrfunktion“ oder auch „passiver Rechtsschutz“). Unberechtigte Ansprüche werden hierüber abgewehrt – wenn nötig auch vor Gericht mit Übernahme der entstehenden Kosten.
Unter den Versicherungsschutz fallen alle Praxisinhaber, Mitarbeiter (auch angestellte Ärzte) und sonstige Erfüllungsgehilfen (Praktikanten, Ferienjobber, usw.).

Der Leistungsumfang der Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Der Leistungsumfang erstreckt sich auf die Absicherung von Ansprüchen Dritter.

Die Berufshaftpflicht kommt für die entstandenen Kosten auf und wehrt nicht gerechtfertigte Ansprüche ab. Zusätzlich ist die private Haftung i.d.R. beitragsfrei mitversichert.

Eine Haftpflichtversicherung deckt viele Schadensfälle ab, enthält aber auch Ausschlüsse. Nicht versichert sind z.B.:

  • Schäden, die man selbst erleidet
  • Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt
  • Schäden, die nicht dem berufsspezifischen Risiko unterliegen oder nicht dem versicherten Risiko zuzuordnen sind auch für spezielle Behandlungen muss Versicherungsschutz geprüft werden.

Die Höhe der Deckungssumme einer Haftpflichtversicherung sollte sich immer nach dem speziellen Risiko des Versicherungsnehmers richten.

Bei Ärzten sollte sie nicht unter 3 Mio. Euro gewählt werden – 5 Mio. oder mehr sind empfehlenswert, immerhin geht es um mögliche Schäden an Personen bzw. Tieren.

  • Kosten zum Ausgleich berechtigter Ansprüche
  • Kosten zur Abwehr unberechtigter Ansprüche

In jedem Fall erfolgt die Schadenszahlung abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Diese kann für die unterschiedlichen Bereiche individuell ausfallen.