In Deutschland gibt es derzeit etwa eine Million Freiberufler (von insgesamt 42 Mio. Erwerbs-tätigen), von denen ca. 906.000 selbständig sind.
Grundsätzlich sind alle Freiberufler den gleichen Risiken ausgesetzt wie auch Gewerbetreibende. Denn auch sie unterhalten Räumlichkeiten mit oder ohne Kundenverkehr, benötigen technische und kaufmännische Betriebseinrichtung und könnten in einen Arbeitsrechtsschutzfall mit einem Mitarbeiter verwickelt werden.
Aber der Versicherungsschutz für Freiberufler muss anders gestaltet werden. Er muss auch auch die (kreative) Beratungsleistung als Risiko umfassen, die je nach Beruf zwingend abgesichert werden muss. Hier Sprechen wir z.B. von der Vermögensschadenshaftpflicht bzw. der Berufshafptficht.
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